Lieber Bergpartner, damit auch meine Arbeitswelt planbar bleibt, erhebe ich Handschlagqualität auf deine Bestätigungsmail. Deine Zusage im Mail gilt als Vertragsabschluss. Wenn aus wirklich unvorhergesehenen Gründen eine Absage und somit Rücktritt unausweichlich ist, kann bei Einzelbuchungen bis Zehn Tage vor Termin abgesagt werden.
Bei einer Absage unter drei Tagen, kann ich nicht mehr mit einem Neuauftrag rechnen und somit fällt mein Arbeitstag aus. Dabei wird normalerweise 80% des Tarifs der Tour einbehalten.
Sofern es für mich möglich ist, den Termin mit einer anderen Tour zu füllen, werde ich die Anzahlung zurück überweisen!
Sollte ein Klient am Abend vorher aus irgendwelchen Bequemlichkeiten zurück treten wird der volle Betrag einbehalten, da der gebuchte Tag für mich nicht mehr mit einem Auftrag gefüllt werden kann!
Deshalb kontaktiere mich bei einer Nichtteilnahme, auf alle Fälle so schnell wie möglich. Ferner möchten wir natürlich beide, eine gütliche Einigung erzielen. Der Restbetrag einer Tour, wird am Abschluss des gemeinsamen Tages beglichen.
Generell ist eine Reiserücktrittversicherung immer der Beste Weg um unangenehmen Situationen zu vermeiden.
Der geplante Tagesablauf muss bei relevanten Gefahrenquellen zugunsten unserer Sicherheit abgeändert werden. Das heißt, sollte zum Beispiel aus wettertechnischen Gründen eine Tour nicht durchführbar sein, wird die Tour kostenlos storniert oder verschoben. Dies ist somit kein Rücktritt, da höhere Gewalt vorliegt.
Bei Nichterscheinen nach einer Anmeldung zu Eintageskursen oder Gruppenführungen wird der Beitrag einbehalten.
Sollte ein Kurs die geforderte Teilnehmerzahl unterschreiten, wird er demzufolge annulliert. In diesem Fall erfolgt nach Ablauf der Anmeldefrist eine Mitteilung und die Anzahlung wird Rückerstattet.